Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nicht unbedingt sofort. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.
Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus
Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Teilungsversteigerung der Immobilie
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Vermietung als Option
Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das weiterlesen... Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.
Immobilienverkauf
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
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